Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung JB-Tag Solutions B.V. (nachfolgend: JB-Tag Solutions) ist bei der Handelskammer unter der Nummer 92496806 eingetragen und hat ihren Sitz in der Ampère 10 (7942DD) in Meppel.

Artikel 1 - Begriffsbestimmungen

  1. In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in der nachstehenden Bedeutung verwendet, es sei denn, es wird ausdrücklich anders angegeben.
  2. Applikation: Die entwickelte Applikation für das Mietobjekt, um die Anzahl der Nutzungen des Spielsystems zu verfolgen.
  3. Angebot: Jedes Angebot oder jeder Kostenvoranschlag an den Kunden zur Erbringung von Dienstleistungen durch JB-Tag Solutions.
  4. Dienstleistungen: Die von JB-Tag Solutions angebotenen Dienstleistungen umfassen die Vermietung des Mietobjekts auf Basis der Nutzungskosten, die durch die Applikation gemessen werden, sowie die Installation, Montage und Lieferung von Spielsystemen.
  5. Mietobjekt: Die beweglichen Sachen, die von JB-Tag Solutions vermietet werden, sind Spielsysteme und bleiben immer Eigentum von JB-Tag Solutions.
  6. JB-Tag Solutions: Der Dienstleister, der dem Kunden Dienstleistungen anbietet.
  7. Kunde: Die natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt oder nicht handelt und JB-Tag Solutions beauftragt hat, Projekte auszuführen oder der JB-Tag Solutions einen Vorschlag auf Basis eines Vertrags unterbreitet hat.
  8. Vertrag: Jeder Vertrag und andere Verpflichtungen zwischen dem Kunden und JB-Tag Solutions sowie Vorschläge von JB-Tag Solutions für Dienstleistungen, die dem Kunden von JB-Tag Solutions angeboten und vom Kunden angenommen und von JB-Tag Solutions akzeptiert und ausgeführt werden, wobei diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einen untrennbaren Bestandteil bilden.
  9. Nutzungskosten: Die Anzahl der Nutzungen des Spielsystems, die für eine Vergütung in Betracht kommen.

Artikel 2 - Anwendbarkeit

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von JB-Tag Solutions, jeden Vertrag zwischen JB-Tag Solutions und dem Kunden und jede Dienstleistung, die von JB-Tag Solutions angeboten wird.
  2. Vor Abschluss eines Vertrags erhält der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ist dies vernünftigerweise nicht möglich, wird JB-Tag Solutions dem Kunden mitteilen, auf welche Weise der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen kann.
  3. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht möglich. In Ausnahmefällen kann von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen werden, sofern dies ausdrücklich und schriftlich mit JB-Tag Solutions vereinbart wurde.
  4. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für ergänzende, geänderte und nachfolgende Aufträge des Kunden.
  5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen.
  6. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise oder vollständig nichtig sein oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft und die nichtige/aufgehobene Bestimmung(en) wird durch eine Bestimmung mit derselben Bedeutung wie die ursprüngliche Bestimmung ersetzt.
  7. Unklarheiten über den Inhalt, die Auslegung oder Situationen, die nicht in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, müssen im Geiste dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beurteilt und ausgelegt werden.
  8. Die Anwendbarkeit der Artikel 7:404 BW und 7:407 Absatz 2 BW wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  9. Verweise in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen auf „sie/ihr“ gelten ebenso als Verweise auf „er/sein“, sofern und soweit zutreffend.
  10. Wenn JB-Tag Solutions nicht ständig die Einhaltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gefordert hat, bleibt ihr Recht bestehen, die vollständige oder teilweise Einhaltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu fordern.

Artikel 3 - Das Angebot

  1. Alle von JB-Tag Solutions gemachten Angebote sind freibleibend, es sei denn, es wurde schriftlich ausdrücklich anders angegeben. Wenn das Angebot beschränkt oder unter spezifischen Bedingungen gültig ist, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben.
  2. JB-Tag Solutions ist nur dann an ein Angebot gebunden, wenn es vom Kunden schriftlich innerhalb von 30 Tagen bestätigt wird. JB-Tag Solutions hat jedoch das Recht, einen Vertrag mit einem (potenziellen) Kunden aus einem für JB-Tag Solutions triftigen Grund abzulehnen.
  3. Das Angebot enthält eine genaue Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen und des Mietobjekts mit den zugehörigen Preisen. Die Beschreibung ist so detailliert, dass der Kunde in der Lage ist, das Angebot richtig zu bewerten. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer im Angebot binden JB-Tag Solutions nicht. Etwaige Abbildungen und spezifische Angaben im Angebot sind nur als Hinweis zu verstehen und können keinen Grund für eine Schadensersatzforderung oder die Auflösung des Vertrags darstellen. JB-Tag Solutions kann nicht garantieren, dass die Farben in der Abbildung genau den echten Farben des Mietobjekts entsprechen.
  4. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Folgeaufträge.
  5. Lieferzeiten im Angebot von JB-Tag Solutions sind grundsätzlich indikativ und geben dem Kunden im Falle ihrer Überschreitung kein Recht auf Auflösung oder Schadensersatz, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart.

Artikel 4 - Zustandekommen des Vertrags

  1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot bzw. einen Vertrag von JB-Tag Solutions durch Rücksendung eines unterschriebenen Exemplars (eingescannt oder im Original) oder durch ausdrückliche und eindeutige Zustimmung zum Angebot per E-Mail angenommen hat.
  2. JB-Tag Solutions hat das Recht, den (unterzeichneten) Vertrag innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen.
  3. JB-Tag Solutions ist nicht an ein Angebot gebunden, wenn der Kunde vernünftigerweise hätte erwarten oder verstehen müssen, dass das Angebot einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthält. Der Kunde kann aus diesem Fehler oder Irrtum keine Rechte ableiten.
  4. Das Widerrufsrecht ist für den Kunden ausgeschlossen.

Artikel 5 - Dauer des Vertrags

  1. Der Vertrag wird für eine bestimmte Zeit abgeschlossen und jeweils um den gleichen Zeitraum verlängert, es sei denn, der Kunde kündigt den Vertrag zwei Monate vor Ablauf der laufenden Periode schriftlich.
  2. Sowohl der Kunde als auch JB-Tag Solutions können den Vertrag wegen einer zurechenbaren Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen kündigen, wenn die andere Partei schriftlich in Verzug gesetzt wurde und ihr eine angemessene Frist zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen eingeräumt wurde und sie dennoch ihren Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Dies schließt auch die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden ein.
  3. Die Auflösung des Vertrags lässt die Zahlungspflichten des Kunden unberührt, soweit JB-Tag Solutions zum Zeitpunkt der Auflösung bereits Dienstleistungen erbracht oder Leistungen geliefert hat. Der Kunde muss die vereinbarte Vergütung zahlen.
  4. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags schuldet der Kunde die vollständigen Kosten aus dem Angebot bzw. dem Vertrag, einschließlich aller prognostizierten Einnahmen, die bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags hätten generiert werden können. Die Berechnung der prognostizierten Einnahmen erfolgt wie folgt: alle Nutzungen des Systems, die durch die Applikation seit Abschluss des Vertrags gemessen wurden, geteilt durch die Anzahl der Monate, multipliziert mit der Anzahl der verbleibenden Monate bis zum Ende des Vertrags.
  5. Sowohl der Kunde als auch JB-Tag Solutions können den Vertrag ohne weitere Mahnung schriftlich mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn eine der Parteien zahlungsunfähig wird, ein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder das betreffende Unternehmen durch Liquidation endet. Tritt eine der oben genannten Situationen ein, ist JB-Tag Solutions niemals zur Rückzahlung bereits erhaltener Gelder und/oder zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.

Artikel 6 - Erbringung der Dienstleistungen

  1. JB-Tag Solutions wird sich bemühen, die vereinbarte Dienstleistung mit größter Sorgfalt auszuführen, wie von einem guten Dienstleister verlangt werden kann. JB-Tag Solutions steht für eine professionelle und unabhängige Dienstleistung ein. Alle Dienstleistungen werden auf Basis einer Bemühensverpflichtung erbracht, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich ein Ergebnis vereinbart, das ausführlich beschrieben ist.
  2. Der Vertrag, auf dessen Grundlage JB-Tag Solutions die Dienstleistungen erbringt, ist maßgebend für den Umfang und die Reichweite der Dienstleistung. Der Vertrag wird nur zugunsten des Kunden ausgeführt. Dritte können keine Rechte aus dem Inhalt der ausgeführten Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Vertrag ableiten.
  3. Die Erbringung der Dienstleistungen basiert auf den vom Kunden während des Aufnahmegesprächs bereitgestellten Informationen. Die Parteien werden in Absprache und unter Einbeziehung von JB-Tag Solutions zu einem Aktionsplan/Planung kommen. Die vom Kunden bereitgestellten Informationen und Daten sind die Grundlage, auf der die von JB-Tag Solutions angebotenen Dienstleistungen und Preise basieren. JB-Tag Solutions hat das Recht, ihre Dienstleistungen und Preise anzupassen, wenn sich herausstellt, dass die bereitgestellten Informationen falsch und/oder unvollständig sind.
  4. Bei der Erbringung der Dienstleistungen ist JB-Tag Solutions nicht verpflichtet oder gebunden, die Anweisungen des Kunden zu befolgen, wenn dadurch der Inhalt oder Umfang der vereinbarten Dienstleistungen geändert wird. Wenn die Anweisungen zusätzliche Dienstleistungen für JB-Tag Solutions nach sich ziehen, ist der Kunde verpflichtet, die zusätzlichen Kosten entsprechend einem neuen Kostenvoranschlag zu bezahlen.
  5. JB-Tag Solutions ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Dritte zur Erbringung der Dienstleistungen heranzuziehen.
  6. JB-Tag Solutions hat das Recht, bestimmte Dienstleistungen nach eigenem Ermessen von Dritten erbringen zu lassen. Die Kommunikation mit den von JB-Tag Solutions beauftragten Dritten erfolgt ausschließlich über JB-Tag Solutions.
  7. Wenn Art und Dauer des Auftrags dies erfordern, hält JB-Tag Solutions den Kunden während des vereinbarten Zeitraums über den Fortschritt auf dem Laufenden.
  8. Die Erbringung der Dienstleistungen basiert auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen. Wenn die Informationen geändert werden müssen, kann dies Auswirkungen auf den festgelegten Zeitplan haben. JB-Tag Solutions ist niemals haftbar für die Anpassung des Zeitplans. Wenn der Beginn, der Fortschritt oder die Fertigstellung der Dienstleistungen verzögert werden, weil der Kunde z.B. nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht im gewünschten Format alle angeforderten Informationen bereitgestellt hat, nicht ausreichend mitarbeitet, eine eventuelle Kaution nicht rechtzeitig bei JB-Tag Solutions eingegangen ist oder es durch andere Umstände, die dem Kunden zuzurechnen sind, zu einer Verzögerung kommt, hat JB-Tag Solutions das Recht auf eine angemessene Verlängerung der (Liefer-)Frist. Dies schließt auch die Verlängerung eines vorherigen Termins ein. Alle Schäden und zusätzlichen Kosten, die durch eine Verzögerung aufgrund einer der oben genannten Ursachen entstehen, gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden.
  9. Wenn die Dienstleistungen auf Wunsch des Kunden ausgesetzt werden, ist der Kunde verpflichtet, die sofort fällige Vergütung für die zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Dienstleistungen und angefallenen Kosten auf erste Anforderung von JB-Tag Solutions zu zahlen. Darüber hinaus ist JB-Tag Solutions berechtigt, alle aus der Aussetzung entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen (einschließlich der reservierten Stunden).
  10. Wenn die Erbringung der Dienstleistungen nach Ablauf der Aussetzungsdauer nicht wieder aufgenommen werden kann, ist JB-Tag Solutions berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention durch eine schriftliche Erklärung an den Kunden sofort zu kündigen. Im Falle der Wiederaufnahme der Erbringung der Dienstleistungen ist der Kunde verpflichtet, alle aus dieser Wiederaufnahme entstehenden Kosten von JB-Tag Solutions vollständig zu zahlen.

 

Artikel 7 - Verpflichtungen des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle von JB-Tag Solutions angeforderten Informationen sowie relevante Anhänge und verwandte Informationen und Daten rechtzeitig und/oder vor Beginn der Dienstleistungen in der gewünschten Form zur Verfügung zu stellen, um eine ordnungsgemäße und effektive Durchführung des Vertrags zu ermöglichen. Andernfalls kann es vorkommen, dass JB-Tag Solutions nicht in der Lage ist, eine vollständige Durchführung und/oder Fertigstellung der betreffenden Dokumente zu realisieren. Die Folgen einer solchen Situation gehen jederzeit zu Lasten und auf Risiko des Kunden.
  2. JB-Tag Solutions ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der ihr bereitgestellten Informationen zu überprüfen oder den Kunden über Änderungen dieser Informationen zu informieren, noch ist JB-Tag Solutions für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen verantwortlich, die von JB-Tag Solutions für Dritte erstellt und/oder an Dritte im Rahmen des Vertrags übermittelt werden.
  3. JB-Tag Solutions kann, wenn dies für die Durchführung des Vertrags erforderlich ist, zusätzliche Informationen anfordern. Andernfalls ist JB-Tag Solutions berechtigt, ihre Dienstleistungen auszusetzen, bis die Informationen eingegangen sind, ohne verpflichtet zu sein, dem Kunden jeglichen Schadensersatz zu zahlen. Im Falle geänderter Umstände muss der Kunde dies sofort, spätestens jedoch 3 Werktage nach Bekanntwerden der Änderung, JB-Tag Solutions mitteilen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass: a. Alle für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Informationen, Daten und Dokumente (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Karten, Zeichnungen, Übersichten, Hausanschlüsse und mehr) rechtzeitig und in der von JB-Tag Solutions gewünschten Weise zur Verfügung gestellt werden; b. JB-Tag Solutions an den vereinbarten Daten und Zeiten Zugang zum Standort erhält, der den geltenden gesetzlichen (Sicherheits-) Anforderungen und Arbeitsbedingungen (gegebenenfalls gemäß Tarifvertrag) entspricht. Andernfalls ist JB-Tag Solutions berechtigt, ihre Dienstleistungen auszusetzen, bis die Bedingungen erfüllt sind, ohne verpflichtet zu sein, jegliche (Verzögerungs-)Schäden zu zahlen. c. Die von ihm beauftragten Dritten ihre Dienstleistungen und/oder Lieferungen so erbringen, dass JB-Tag Solutions bei der Durchführung des Vertrags bzw. der Dienstleistungen keine Verzögerung und keine Behinderung erfährt; d. JB-Tag Solutions rechtzeitig über ausreichende Möglichkeiten zur Anlieferung, Lagerung und/oder Abfuhr von Materialien und/oder Hilfsmitteln verfügt; e. JB-Tag Solutions rechtzeitig über eventuell benötigte Gerüste, Absturzsicherungen und mehr verfügt, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden müssen, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich anders vereinbart; f. Der Standort so beschaffen ist, dass JB-Tag Solutions ihre Dienstleistungen ungehindert ausführen und/oder fortsetzen kann; g. JB-Tag Solutions am Standort über Anschlussmöglichkeiten für Elektrizität verfügt. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.
  5. Wenn der Kunde die in diesem Artikel genannten Verpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllt, ist JB-Tag Solutions berechtigt, die Durchführung des Vertrags auszusetzen, bis der Kunde seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Die Kosten in Verbindung mit der entstandenen Verzögerung und/oder die Kosten für die Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen sowie alle daraus resultierenden Folgen gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden.
  6. Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und JB-Tag Solutions es unterlässt, die Erfüllung von ihm zu verlangen, berührt dies nicht das Recht von JB-Tag Solutions, zu einem späteren Zeitpunkt dennoch die Erfüllung zu verlangen.
  7. Wenn die Parteien die Lieferung und/oder Produktion von personalisierten Artikeln vereinbart haben, ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, den Inhalt rechtzeitig und korrekt zu liefern sowie die Endkontrolle der personalisierten Artikel durchzuführen. Wenn nach der Kontrolle des Kunden Fehler in den personalisierten Artikeln festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten für deren Behebung. Nur für die Artikel, bei denen dies ausdrücklich schriftlich dem Kunden mitgeteilt wurde, wird der Kunde nach Zahlung der Rechnung Eigentümer der personalisierten Artikel.

Artikel 8 - Nutzungsrichtlinien für das Mietobjekt

  1. Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt gemäß dem im Vertrag festgelegten Zweck ordnungsgemäß und selbst zu nutzen.
  2. Der Kunde trägt die eigenständige Verantwortung für die Verwaltung und Nutzung der von JB-Tag Solutions (gelieferten) Sachen.
  3. Untervermietung ist verboten, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich schriftlich die Zustimmung von JB-Tag Solutions zur Untervermietung des Mietobjekts an Dritte erhalten.
  4. Im Falle der Untervermietung haftet der Kunde auf die gleiche Weise wie für die eigene Nutzung gemäß diesen Bedingungen für die Nutzung durch den Dritten.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt so zu nutzen, dass weder JB-Tag Solutions noch die Nachbarn und die Umgebung durch den Gebrauch oder durch das Mietobjekt belästigt oder gestört werden.
  6. Das Mietobjekt darf ohne schriftliche Zustimmung von JB-Tag Solutions nicht verlegt werden. Alle Schäden, die durch eine Verlegung entstehen, die nicht von oder im Namen von JB-Tag Solutions durchgeführt wird, gehen zu Lasten des Kunden.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden am oder durch das Mietobjekt aufgrund von Frost, Niederschlag, Sturm, anderen Wetterbedingungen, Kurzschluss, Feuer, Leckagen usw. zu verhindern.
  8. Es ist dem Kunden verboten, die Einrichtung oder das Erscheinungsbild des Mietobjekts ganz oder teilweise zu verändern oder daran etwas hinzuzufügen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von JB-Tag Solutions. JB-Tag Solutions ist nur verpflichtet, dieser Zustimmung zuzustimmen, wenn diese Änderungen für eine ordnungsgemäße Nutzung des Mietobjekts erforderlich sind. JB-Tag Solutions hat das Recht, an die Erteilung der schriftlichen Zustimmung Bedingungen zu knüpfen oder eine Verpflichtung aufzuerlegen, einschließlich einer Erhöhung der Miete, wenn die Änderungen und Ergänzungen dazu einen angemessenen Anlass geben sollten.
  9. Vom Kunden vorgenommene oder übernommene Änderungen und Ergänzungen sind kein Bestandteil des Mietobjekts und müssen vor oder bei Beendigung des Vertrags vom Kunden rückgängig gemacht oder entfernt werden, es sei denn, es wurde schriftlich anders vereinbart.
  10. Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt nach Ablauf der Mietperiode sauber an JB-Tag Solutions zurückzugeben und gemäß dem Vertrag zu liefern. Wenn das Mietobjekt nicht sauber ist, ist JB-Tag Solutions berechtigt, die Reinigungskosten dem Kunden in Rechnung zu stellen, es sei denn, es wurde schriftlich anders vereinbart.
  11. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung wegen ungerechtfertigter Bereicherung von JB-Tag Solutions oder Dritten im Zusammenhang mit vom Kunden vorgenommenen oder übernommenen Änderungen des Mietobjekts und Ergänzungen, die bei oder nach Beendigung des Vertrags aus welchem Grund auch immer nicht rückgängig gemacht oder entfernt wurden, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart.
  12. Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt während der Öffnungszeiten seinen Kunden anzubieten.

Artikel 9 - Nutzung und Wartung der Applikation

  1. JB-Tag Solutions stellt dem Kunden auf Basis einer Nutzungslizenz die vereinbarte und entwickelte Applikation für die Dauer des Vertrags zur Nutzung im Rahmen des Mietobjekts zur Verfügung. Das Nutzungsrecht der Applikation ist nicht exklusiv, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbar und unterliegt diesen Bedingungen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Mängel, Fehler oder andere Störungen in der Applikation schriftlich an JB-Tag Solutions zu melden, woraufhin JB-Tag Solutions die Fehler gemäß den üblichen Verfahren nach bestem Wissen und Gewissen beheben und/oder Verbesserungen vornehmen wird. Wenn gewünscht, ist JB-Tag Solutions berechtigt, zunächst vorübergehende Lösungen anzubringen, wonach in Absprache mit dem Kunden eine dauerhafte Lösung entwickelt und umgesetzt werden kann.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, auf erste Aufforderung von JB-Tag Solutions seine Mitarbeit zu leisten.
  4. Trotz der vereinbarten Wartungsverpflichtungen von JB-Tag Solutions trägt der Kunde die eigenständige Verantwortung für die Verwaltung und Nutzung der Applikation.
  5. Zum Zwecke der Wartung ist JB-Tag Solutions befugt, unter anderem (Daten-)Dateien auf Computerviren und unsichere und/oder illegale Handlungen zu überprüfen sowie andere Handlungen vorzunehmen, die für die Wartung erforderlich sind. Der Kunde ist auch für die Anweisungen an und die Nutzung der Applikation durch Dritte verantwortlich, die vom Kunden beauftragt wurden.
  6. Die Wartung umfasst im Wesentlichen die folgenden Aspekte: (i) Korrekturwartung, (ii) Präventivwartung und (iii) Anpassungswartung. Im Falle von Korrektur-, Präventiv- und/oder Anpassungswartung ist JB-Tag Solutions berechtigt, die Applikation ganz oder teilweise (vorübergehend) außer Betrieb zu nehmen. Der Kunde hat während dieser Unterbrechung keinen Anspruch auf Schadensersatz. JB-Tag Solutions wird die Unterbrechung so weit wie möglich außerhalb der Bürozeiten stattfinden lassen und nicht länger als notwendig für die Wartung dauern lassen.
  7. JB-Tag Solutions ist berechtigt, Änderungen an der Technik des Datennetzwerks oder Telekommunikationsnetzwerks und andere Änderungen an den von JB-Tag Solutions angebotenen Dienstleistungen vorzunehmen. Diese Änderungen können möglicherweise Auswirkungen auf die vom Kunden verwendete Peripherie haben, für die JB-Tag Solutions nicht verpflichtet werden kann, jegliche Schadensersatz zu zahlen.
  8. Der Kunde wird niemals versuchen, die Applikation zu hacken, Reverse Engineering anzuwenden oder andere Handlungen vorzunehmen, die die Nutzungskosten negativ beeinflussen können. Wenn der Kunde gegen das Vorstehende verstößt, erhält er eine Strafe von 5.000 Euro pro Tag.

Artikel 10 - Verpflichtungen von JB-Tag Solutions bei der Vermietung des Mietobjekts

  1. JB-Tag Solutions wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen ausführen und ist verpflichtet, das Mietobjekt dem Kunden zur Verfügung zu stellen, soweit dies für den vereinbarten Gebrauch notwendig ist. Bei unzureichender Nutzung (nach Einschätzung von JB-Tag Solutions) des Mietobjekts ist JB-Tag Solutions berechtigt, den Vertrag zu beenden und das Mietobjekt zurückzuholen.
  2. JB-Tag Solutions wird das Mietobjekt in gutem Wartungszustand und ohne von einem Fachmann erkennbare Mängel liefern, es sei denn, es wurden Wartungsmängel und/oder andere Mängel angegeben.
  3. Soweit eine ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags dies erfordert, ist JB-Tag Solutions berechtigt, bestimmte Dienstleistungen nach eigenem Ermessen von Dritten erbringen zu lassen.

Artikel 11 - Lieferung des Mietobjekts

  1. Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt zum Zeitpunkt der Bereitstellung gemäß dem Vertrag abzunehmen, auch wenn es ihr früher oder später als vereinbart angeboten wird.
  2. Wenn der Beginn, der Fortschritt oder die (Lieferung) des Vertrags verzögert wird, weil der Kunde z.B. nicht oder nicht rechtzeitig alle angeforderten Informationen bereitgestellt hat, nicht ausreichend mitarbeitet, die Kaution nicht rechtzeitig bei JB-Tag Solutions eingegangen ist oder es durch andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle von JB-Tag Solutions liegen, zu einer Verzögerung kommt, hat JB-Tag Solutions das Recht auf eine angemessene Verlängerung der (Liefer-)Frist. Alle vereinbarten (Liefer-)Fristen sind niemals feste Fristen. Der Kunde muss JB-Tag Solutions schriftlich in Verzug setzen und ihr eine angemessene Frist einräumen, um dennoch (zu liefern). Der Kunde hat durch die entstandene Verzögerung keinen Anspruch auf Schadensersatz. (Doppelt siehe auch 6.8)
  3. Wenn der Kunde die Abnahme verweigert oder nachlässig ist bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung notwendig sind, ist JB-Tag Solutions berechtigt, die Sachen auf Kosten und Risiko des Kunden zu lagern.
  4. Wenn die vereinbarten Sachen von JB-Tag Solutions oder einem externen Spediteur geliefert werden, ist JB-Tag Solutions berechtigt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, die Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
  5. Wenn JB-Tag Solutions Daten vom Kunden im Rahmen der Vertragsausführung benötigt, beginnt die Lieferzeit erst, nachdem der Kunde alle für die Ausführung erforderlichen Daten JB-Tag Solutions zur Verfügung gestellt hat.
  6. Wenn JB-Tag Solutions eine Lieferfrist angegeben hat, ist diese indikativ.
  7. JB-Tag Solutions ist berechtigt, die Sachen in Teilen zu liefern, es sei denn, dies wurde vertraglich abweichend vereinbart oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. JB-Tag Solutions ist berechtigt, die so gelieferten Teile gesondert zu fakturieren.
  8. Mängel oder falsch gelieferte Sachen müssen JB-Tag Solutions innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung schriftlich gemeldet werden. Bei Beschädigung des Mietobjekts durch unsachgemäße Handhabung durch den Kunden selbst haftet der Kunde selbst für eventuelle Wertminderungen des Mietobjekts.
  9. Der Kunde gilt als in gutem Zustand erhalten und ist verpflichtet, das Mietobjekt in gutem Zustand zurückzugeben. Wenn sich bei oder nach der Rückgabe herausstellt, dass das zurückgegebene Mietobjekt nicht in gutem Zustand ist, ist der Kunde verpflichtet, die Reparaturkosten und eventuelle andere Schäden JB-Tag Solutions zu ersetzen. Der Kunde haftet jederzeit für alle Schäden am und/oder durch das Mietobjekt während aller Transporte, die vom Kunden oder im Auftrag des Kunden durchgeführt werden.

Artikel 12 - Mängel am Mietobjekt

  1. JB-Tag Solutions steht dafür ein, dass das Mietobjekt dem Vertrag entspricht, wie zwischen den Parteien vereinbart.
  2. JB-Tag Solutions ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden Mängel zu beheben, es sei denn, dies ist unmöglich oder die Kosten der Mängelbeseitigung sind vernünftigerweise nicht von JB-Tag Solutions zu verlangen.
  3. Jeder Schaden und jeder Verlust muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden, JB-Tag Solutions gemeldet werden. Wenn vereinbart, sorgt JB-Tag Solutions für die weitere Bearbeitung des Schadens und/oder die Reparatur des Schadens. Der Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen von JB-Tag Solutions zu folgen.
  4. Der Kunde haftet selbst für die nachfolgenden Kosten und Schäden und stellt JB-Tag Solutions frei von:
    • Schäden durch Verlust des Mietobjekts und/oder der zugehörigen Dokumente;
    • Schäden, die aus irgendeinem Grund nicht von der Versicherungsgesellschaft des Kunden erstattet werden;
    • Schäden durch unsachgemäße Handhabung des Kunden selbst.
  5. Mängel an vom Kunden vorgenommenen oder übernommenen Änderungen und Ergänzungen und daraus resultierende Mängel des Mietobjekts sowie schädliche Folgen für das Mietobjekt, JB-Tag Solutions oder Dritte werden nicht als Mängel des Mietobjekts im Sinne des Artikels 7:204 BW angesehen und geben dem Kunden keinen Anspruch gegenüber JB-Tag Solutions. Der Kunde haftet für aus diesen Änderungen oder Ergänzungen resultierende Mängel des Mietobjekts und schädliche Folgen für das Mietobjekt, JB-Tag Solutions oder Dritte. Der Kunde wird JB-Tag Solutions von allen Ansprüchen Dritter gegenüber JB-Tag Solutions in diesem Zusammenhang freistellen.
  6. Verborgene Mängel, die der Kunde bei gründlicher Inspektion des Mietobjekts nicht entdeckt hat und auch vernünftigerweise nicht hätte entdecken können, müssen JB-Tag Solutions unverzüglich nach Entdeckung des Mangels schriftlich gemeldet werden.

Artikel 13 - Zusatzleistungen und Änderungen

  1. Wenn sich während der Durchführung des Vertrags herausstellt, dass der Vertrag angepasst werden muss oder auf Wunsch des Kunden zusätzliche Dienstleistungen erforderlich sind, um das gewünschte Ergebnis des Kunden zu erzielen, ist der Kunde verpflichtet, diese Zusatzleistungen gemäß dem vereinbarten Tarif zu vergüten. JB-Tag Solutions ist nicht verpflichtet, diesem Wunsch nachzukommen und kann vom Kunden verlangen, dass dafür ein separater Vertrag geschlossen wird und/oder an einen zuständigen Dritten verwiesen wird.
  2. Wenn für die Dienstleistungen ein Festpreis vereinbart wurde, wird JB-Tag Solutions den Kunden über die zusätzlichen Kosten bzw. finanziellen Konsequenzen der Mehrarbeit informieren.
  3. Wenn für bestimmte Dienstleistungen ein Festpreis vereinbart wurde und die Durchführung dieser Dienstleistungen zu zusätzlichen Dienstleistungen führt, die vernünftigerweise nicht als in den Festpreis eingeschlossen angesehen werden können oder der Preis aufgrund falscher Angaben des Kunden, die für die Preisbestimmung von Bedeutung sind (es sei denn, JB-Tag Solutions hätte die Unrichtigkeit der Angaben vor Festlegung des Preises erkennen müssen), erhöht werden muss, ist JB-Tag Solutions berechtigt, diese Kosten nach Rücksprache mit dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Artikel 14 - Preise und Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich Umsatzsteuer (MwSt.), es sei denn, es wurde anders vereinbart. Während der Gültigkeitsdauer des Angebots werden die Preise der angebotenen Artikel nicht erhöht, es sei denn, es gibt Änderungen der Mehrwertsteuersätze.
  2. JB-Tag Solutions stellt dem Kunden die Nutzungskosten aus der Applikation nachträglich in Rechnung. Alle Daten aus der Applikation sind verbindlich und der Kunde wird diese Daten nicht bestreiten.
  3. Wenn vereinbart, werden Reisezeit und reisebezogene Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten Dritter, die nach Genehmigung des Kunden von JB-Tag Solutions eingesetzt werden, vollständig zu erstatten, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart.
  5. Der Kunde kann keine Rechte oder Erwartungen an einen vorab abgegebenen Kostenvoranschlag ableiten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich anders vereinbart.
  6. JB-Tag Solutions ist berechtigt, die geltenden Preise und Tarife jährlich gemäß den geltenden Inflationsraten (CPI-Index) zu erhöhen. JB-Tag Solutions muss dies mindestens 90 Tage vor Verlängerung des Vertrags mitteilen. Andere Preisänderungen während des Vertrags sind nur möglich, wenn und soweit sie ausdrücklich im Vertrag festgelegt sind.
  7. Der Kunde muss diese Kosten auf einmal ohne Verrechnung oder Aussetzung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist auf das ihm mitgeteilte Konto und die Daten von JB-Tag Solutions zahlen.
  8. Im Falle der Liquidation, Insolvenz, des Konkursantrags, der unfreiwilligen Liquidation oder des Zahlungsaufforderungsantrags gegenüber dem Kunden werden die Zahlung und alle anderen Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag sofort fällig.
  9. Die im Angebot genannten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren wie: Ein- und Ausfuhrzölle, Fracht- und Entladekosten, Versicherungen und eventuelle Abgaben und Steuern.
  10. JB-Tag Solutions kann vom Kunden eine Kaution verlangen. Die Höhe wird gesondert vereinbart. Diese Kaution dient als Sicherheit für alle Verpflichtungen, die der Kunde aus diesem Vertrag gegenüber JB-Tag Solutions schulden wird. Nach Vertragsende wird JB-Tag Solutions so schnell wie möglich den Betrag ihrer Forderung festlegen und nach eventueller Verrechnung ihrer Forderung mit der Kaution (oder dem Restbetrag) an den Kunden zurückzahlen. Wenn der Schadenbetrag höher ist als die Kaution, schuldet der Kunde JB-Tag Solutions den Restbetrag.

Artikel 15 - Inkassopolitik

  1. Wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt und nicht innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist von 14 Tagen seiner Verpflichtung nachgekommen ist, gerät der Kunde von Rechts wegen in Verzug.
  2. Ab dem Datum, an dem der Kunde in Verzug ist, hat JB-Tag Solutions ohne weitere Mahnung Anspruch auf die gesetzliche Handelszinsen ab dem ersten Verzugstag bis zur vollständigen Zahlung und auf Erstattung der außergerichtlichen Kosten gemäß Artikel 6:96 BW, berechnet nach der Staffel der Verordnung über die Erstattung außergerichtlicher Inkassokosten vom 1. Juli 2012.
  3. Wenn JB-Tag Solutions mehr oder höhere Kosten verursacht hat, die vernünftigerweise notwendig sind, kommen diese Kosten für eine Erstattung in Frage. Auch die gesamten gerichtlichen und Vollstreckungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt, ist JB-Tag Solutions berechtigt, das Mietobjekt aus der Ferne für die Nutzung zu deaktivieren.

Artikel 16 - Garantie

JB-Tag Solutions steht dafür ein, dass das Mietobjekt dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen, der Gebrauchstauglichkeit und/oder der Qualität und den gesetzlichen Regeln/Vorschriften zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entspricht.

Artikel 17 - Datenschutz, Datenverarbeitung und Sicherheit

  1. JB-Tag Solutions geht sorgfältig mit den (personenbezogenen) Daten des Kunden um und wird diese nur gemäß den geltenden Normen verwenden. Auf Anfrage wird JB-Tag Solutions den Betroffenen darüber informieren.
  2. Der Kunde ist selbst für die Verarbeitung der Daten verantwortlich, die unter Verwendung einer Dienstleistung von JB-Tag Solutions verarbeitet werden. Der Kunde garantiert auch, dass der Inhalt der Daten nicht rechtswidrig ist und keine Rechte Dritter verletzt. In diesem Zusammenhang stellt der Kunde JB-Tag Solutions von allen (rechtlichen) Ansprüchen im Zusammenhang mit diesen Daten oder der Durchführung des Vertrags frei.
  3. Wenn JB-Tag Solutions auf Grundlage des Vertrags für die Sicherheit der Informationen sorgen muss, entspricht diese Sicherheit den vereinbarten Spezifikationen und einem Sicherheitsniveau, das angesichts des Stands der Technik, der Sensibilität der Daten und der damit verbundenen Kosten nicht unangemessen ist.

Artikel 18 - Aussetzung und Auflösung

  1. JB-Tag Solutions ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Kunde die (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt.
  2. Darüber hinaus ist JB-Tag Solutions berechtigt, den Vertrag zwischen ihr und dem Kunden, soweit er noch nicht erfüllt wurde, ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wenn der Kunde nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß den Verpflichtungen nachkommt, die sich aus einem mit JB-Tag Solutions geschlossenen Vertrag ergeben. In diesem Fall haftet JB-Tag Solutions nicht für Schäden jeglicher Art, die durch die Aussetzung ihrer Dienstleistungen entstehen.
  3. Weiterhin ist JB-Tag Solutions berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Mahnung zu kündigen, wenn Umstände eintreten, die eine Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder nach Maßstäben von Angemessenheit und Billigkeit nicht länger verlangt werden können, oder wenn andere Umstände eintreten, die die unveränderte Fortführung des Vertrags in zumutbarer Weise nicht erwarten lassen.
  4. Wenn der Vertrag aufgelöst wird, sind die Forderungen von JB-Tag Solutions gegenüber dem Kunden sofort fällig. Wenn JB-Tag Solutions die Erfüllung der Verpflichtungen aussetzt, behält sie ihre Ansprüche aus Gesetz und Vertrag.
  5. Bei Beendigung des Vertrags verliert der Kunde sofort das Recht zur Nutzung des Mietobjekts.
  6. JB-Tag Solutions ist berechtigt, alle Eigentum zurückzufordern, wenn der Vertrag aufgelöst wird.
  7. JB-Tag Solutions behält sich stets das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen.

Artikel 19 - Höhere Gewalt

  1. JB-Tag Solutions haftet nicht, wenn sie aufgrund einer höheren Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllen kann.
  2. Unter höherer Gewalt auf Seiten von JB-Tag Solutions wird in jedem Fall, aber nicht beschränkt auf, verstanden: (i) höhere Gewalt von Zulieferern von JB-Tag Solutions (ii) das nicht ordnungsgemäße Erfüllen von Verpflichtungen von Zulieferern, die vom Kunden oder dessen Dritten an JB-Tag Solutions vorgeschrieben oder empfohlen wurden (iii) Mängel an Software oder Dritten, die an der Erbringung der Dienstleistung beteiligt sind (iv) behördliche Maßnahmen (v) Störung von Elektrizität, Internet, Datennetzwerk- und/oder Telekommunikationsanlagen (vi) Krankheit von (Mitarbeitern von) JB-Tag Solutions oder von ihr beauftragten Dritten und (vii) sonstige Situationen, die nach Ansicht von JB-Tag Solutions außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft verhindern.
  3. Im Falle höherer Gewalt haben beide Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen. Alle vor der Auflösung des Vertrags entstandenen Kosten werden vom Kunden bezahlt. JB-Tag Solutions ist nicht verpflichtet, dem Kunden etwaige Verluste zu erstatten, die durch einen solchen Widerruf verursacht wurden.

Artikel 20 - Haftungsbeschränkung

  1. Wenn ein im Vertrag festgelegtes Ergebnis nicht erreicht wird, wird eine Nichterfüllung von JB-Tag Solutions nur dann als gegeben angesehen, wenn JB-Tag Solutions dieses Ergebnis bei Annahme des Vertrags ausdrücklich zugesichert hat.
  2. Im Falle eines zurechenbaren Mangels von JB-Tag Solutions ist JB-Tag Solutions nur zur Zahlung einer Schadensersatzleistung verpflichtet, wenn der Kunde JB-Tag Solutions innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Mangels in Verzug gesetzt hat und JB-Tag Solutions diesen Mangel anschließend nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben hat. Die Mahnung muss schriftlich eingereicht werden und eine solche präzise Beschreibung/Begründung des Mangels enthalten, dass JB-Tag Solutions in der Lage ist, angemessen zu reagieren.
  3. Wenn die Erbringung von Dienstleistungen durch JB-Tag Solutions zu einer Haftung von JB-Tag Solutions führt, ist diese Haftung auf den Gesamtbetrag begrenzt, der im Rahmen des Vertrags in Rechnung gestellt wird, jedoch nur in Bezug auf den vom Kunden erlittenen direkten Schaden, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von JB-Tag Solutions zurückzuführen. Unter direktem Schaden versteht man: angemessene Kosten, die zur Begrenzung oder Verhinderung des direkten Schadens, zur Feststellung der Schadensursache, des direkten Schadens, der Haftung und der Art und Weise der Behebung entstanden sind.
  4. JB-Tag Solutions schließt ausdrücklich jegliche Haftung für Folgeschäden aus. JB-Tag Solutions haftet nicht für indirekte Schäden, Geschäftsschäden, entgangenen Gewinn und/oder erlittene Verluste, entgangene Einsparungen, Schäden durch Betriebsunterbrechungen, Vermögensverluste, Verzögerungsschäden, Zinsverluste und immaterielle Schäden.
  5. Der Kunde stellt JB-Tag Solutions von allen Ansprüchen Dritter aufgrund eines Mangels an einer Dienstleistung frei, die vom Kunden an einen Dritten geliefert wurde und teilweise aus von JB-Tag Solutions erbrachten Dienstleistungen bestand, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass der Schaden ausschließlich durch die Dienstleistung von JB-Tag Solutions verursacht wurde.
  6. Im Falle von Messungen ist JB-Tag Solutions nicht haftbar für Folgeschäden, einschließlich der Bestellung falscher und/oder fehlerhafter Materialien, der Durchführung von Messungen. Der Kunde und/oder der Auftragnehmer, der die Endverantwortung für die Durchführung der Dienstleistungen bzw. des Auftrags trägt, muss eine Endkontrolle durchführen und ist für diese Endkontrolle verantwortlich.
  7. Wenn die (Folgen) einer mangelhaften Ausführung der Arbeit auf Mängel oder die Ungeeignetheit von Sachen zurückzuführen sind, die vom Kunden stammen, gehen die Folgen zu Lasten des Kunden, es sei denn, JB-Tag Solutions hat ihre Warnpflicht verletzt oder ist anderweitig in Bezug auf diese Mängel mangelhaft oder unsachgemäß vorgegangen. JB-Tag Solutions haftet auch nicht für die vorzeitige Nutzung eines Teils oder des gesamten Werks durch den Kunden.
  8. Der Kunde haftet für Schäden am Werk, die durch Dienstleistungen oder Lieferungen entstehen, die von ihm oder im Auftrag von Dritten durchgeführt werden. Auch Schäden, die durch die Verwendung von Materialien und/oder die Durchführung eines vom Kunden stammenden Designs entstehen, gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Kunden.
  9. Der Kunde haftet für alle Schäden am Mietobjekt, es sei denn, der Kunde beweist, dass ihn und die Personen, für die er in Bezug auf JB-Tag Solutions verantwortlich und/oder haftbar ist, einschließlich seines Personals, in Bezug auf den Schaden keine Schuld trifft.
  10. JB-Tag Solutions haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung des Mietobjekts entstehen.
  11. JB-Tag Solutions haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die nicht rechtzeitige Bereitstellung des Mietobjekts entstehen, es sei denn, die verspätete Bereitstellung des Mietobjekts an den Kunden ist auf eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von JB-Tag Solutions zurückzuführen.
  12. JB-Tag Solutions haftet niemals für unsachgemäße Nutzung des Mietobjekts außerhalb ihrer Kontrolle während der Mietperiode durch den Kunden.
  13. Wenn während der Mietperiode Schäden entstehen, ist der Kunde verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, wenn dies nicht unter die Garantie fällt und/oder JB-Tag Solutions den Schaden nicht kostenlos (lassen) beheben kann.
  14. Behält der Kunde nach Vertragsende das Mietobjekt unrechtmäßig bei sich, kann JB-Tag Solutions für die Zeit, in der sie das Mietobjekt entbehrt, eine Vergütung auf Basis der Miete verlangen.
  15. JB-Tag Solutions steht nicht für die korrekte und vollständige Übermittlung des Inhalts von und durch/namens JB-Tag Solutions gesendeter E-Mails sowie für den rechtzeitigen Empfang derselben ein.
  16. Alle Ansprüche des Kunden aufgrund von Nichterfüllung durch JB-Tag Solutions verfallen, wenn diese nicht schriftlich und begründet bei JB-Tag Solutions innerhalb von 2 Monaten nach Bekanntwerden des Kunden mit den Tatsachen, auf die er seine Ansprüche stützt, geltend gemacht werden. Zwei Monate nach Beendigung des Vertrags zwischen den Parteien verfällt die Haftung von JB-Tag Solutions.

Artikel 21 - Geistige Eigentumsrechte

  1. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die geistigen Eigentumsrechte von JB-Tag Solutions sowie den guten Namen von JB-Tag Solutions zu verletzen. Alle geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte von JB-Tag Solutions, einschließlich der (auf der Website) gezeigten grafischen Entwürfe, Texte, Fotos, Ideen usw., in Bezug auf die Dienstleistung liegen ausschließlich bei JB-Tag Solutions und werden dem Kunden ausdrücklich nicht übertragen. Dies gilt sowohl für die Website als auch für andere Medienkanäle wie Facebook, Instagram, Pinterest und andere (Online-) Veröffentlichungen.
  2. Es ist dem Kunden untersagt, alle Werke, auf denen die geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte von JB-Tag Solutions ruhen, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von JB-Tag Solutions zu veröffentlichen und/oder zu vervielfältigen, zu ändern oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Wenn der Kunde Änderungen an von JB-Tag Solutions gelieferten Sachen vornehmen möchte, muss JB-Tag Solutions ausdrücklich der beabsichtigten Änderung zustimmen.
  3. Es ist dem Kunden untersagt, das Mietobjekt, auf dem die geistigen Eigentumsrechte von JB-Tag Solutions ruhen, anders zu verwenden als im Vertrag vereinbart.
  4. Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, das Mietobjekt in ähnlicher Weise zu kopieren oder nachzubauen.

Artikel 22 - Freistellung und Richtigkeit der Informationen

  1. Der Kunde ist selbst für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit aller Daten, Informationen, Dokumente und/oder Unterlagen in jeglicher Form verantwortlich, die er JB-Tag Solutions im Rahmen eines Vertrags zur Verfügung stellt, sowie für die Daten, die er von Dritten erhalten und JB-Tag Solutions zur Verfügung gestellt hat, um die Dienstleistung auszuführen.
  2. Der Kunde stellt JB-Tag Solutions von jeglicher Haftung aufgrund des nicht oder nicht rechtzeitigen Erfüllens der Verpflichtungen in Bezug auf die rechtzeitige Bereitstellung aller korrekten, zuverlässigen und vollständigen Daten, Informationen, Dokumente und/oder Unterlagen frei.
  3. Der Kunde stellt JB-Tag Solutions von allen Ansprüchen des Kunden und der von ihm beauftragten oder bei ihm beschäftigten Dritten sowie von Kunden des Kunden frei, die auf dem nicht (rechtzeitigen) Erhalt etwaiger Subventionen und/oder Genehmigungen beruhen, die im Rahmen der Durchführung des Vertrags erforderlich sind.
  4. Der Kunde stellt JB-Tag Solutions von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus den für den Kunden erbrachten Dienstleistungen ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf geistige Eigentumsrechte an den vom Kunden bereitgestellten Daten und Informationen, die bei der Durchführung des Vertrags verwendet werden können, und/oder Handlungen oder Unterlassungen des Kunden gegenüber Dritten.
  5. Wenn der Kunde elektronische Dateien, Software oder Informationsträger an JB-Tag Solutions übergibt, garantiert der Kunde, dass diese frei von Viren und Defekten sind.

Artikel 23 - Beschwerden

  1. Wenn der Kunde mit dem Service von JB-Tag Solutions nicht zufrieden ist oder anderweitig Beschwerden über die Durchführung seines Auftrags hat, ist der Kunde verpflichtet, diese Beschwerden so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem Anlass der Beschwerde, zu melden. Beschwerden können mündlich oder schriftlich unter dem Betreff „Beschwerde“ gemeldet werden.
  2. Die Beschwerde muss vom Kunden ausreichend begründet und/oder erläutert sein, damit JB-Tag Solutions die Beschwerde bearbeiten kann.
  3. JB-Tag Solutions wird so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 21 Kalendertagen nach Eingang der Beschwerde, inhaltlich auf die Beschwerde reagieren.
  4. Die Parteien werden versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden.

Artikel 24 - Anwendbares Recht

  1. Auf jeden Vertrag zwischen JB-Tag Solutions und dem Kunden findet niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Im Falle der Auslegung des Inhalts und der Bedeutung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der niederländische Text maßgebend. JB-Tag Solutions hat das Recht, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.
  3. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen JB-Tag Solutions und dem Kunden ergeben, werden vom zuständigen Gericht in Nord-Niederlande entschieden, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen führen zur Zuständigkeit eines anderen Gerichts.

Meppel, 2. April 2024